Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNGEN VON: BonaVita, ansässig und ansässig in Spanien: Av/Pais Valenciano 43, 03580 Alfaz del Pi (Alicante), im Folgenden als: Benutzer bezeichnet

Artikel 1. Definitionen

1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen: Benutzer: der Benutzer der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (BonaVita); Käufer: Nicht-Verbraucher, ein Kunde, der in Ausübung eines Unternehmens oder einer beruflichen Tätigkeit handelt.

Artikel 2. Anwendbarkeit dieser Bedingungen

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jede Vereinbarung zwischen Nutzer und Käufer, für die der Nutzer diese Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Geschäftsbedingungen abgewichen sind.

2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Verträge mit dem Nutzer, zu deren Durchführung die Einschaltung Dritter erforderlich ist.

3. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.

4. Der Käufer, mit dem der Nutzer einmal einen Vertrag nach diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossen hat, akzeptiert die Anwendbarkeit dieser Geschäftsbedingungen auf alle nachfolgenden Verträge.

5. Sollten eine oder mehrere Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

6. Wenn sich der Benutzer zu irgendeinem Zeitpunkt nicht auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft, bedeutet dies nicht, dass der Benutzer das Recht verliert, sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen.

Artikel 3. Zitate und Realisierung

1. Angebote des Nutzers sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, und verpflichten den Nutzer nicht zur Lieferung der betreffenden Waren und/oder Dienstleistungen an den Käufer. Angebote – ob unverbindlich oder unverbindlich – verfallen in jedem Fall spätestens 14 Tage nach Angebotsdatum.

2. Auf von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen kann sich der Käufer nur berufen, wenn diese abweichenden Bedingungen vom Verwender in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer separaten Vereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen der separaten Vereinbarung Vorrang vor den Artikeln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Die in den Angeboten des Nutzers genannten Lieferzeiten und sonstigen Leistungsbedingungen sind nur annähernd und informativ; Eine Überschreitung dieser Fristen berechtigt den (potenziellen) Käufer daher nicht zu Schadensersatz oder Auflösung.

4. Die vom Nutzer angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro, basieren auf der Leistung während der normalen Arbeitszeit und verstehen sich zuzüglich Transport-, Verpackungs-, Liefer- und Installationskosten, Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben.

5. Bei einem zusammengesetzten Preisangebot besteht für den Nutzer keine Verpflichtung, einen Teil der im Angebot enthaltenen Waren für einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern.

6. Angebote gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.

7. Die in einem Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und gelten ab Werk, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist.

8. Der Vertrag zwischen Verwender und Käufer kommt erst dann zustande, wenn der Verwender dem Käufer eine Bestellung schriftlich bestätigt hat oder wenn der Verwender innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung mit der eigentlichen Ausführung der Bestellung begonnen hat. Vereinbarungen, die unter Vermittlung von Handelsvertretern, Handelsreisenden und/oder anderen Personen geschlossen werden, sind für den Nutzer erst dann verbindlich, wenn diese Vereinbarungen vom Nutzer schriftlich bestätigt wurden oder wenn der Nutzer tatsächlich mit deren Ausführung begonnen hat.

9. Vertragsänderungen sind nur dann wirksam, wenn sie zwischen Nutzer und Käufer schriftlich vereinbart wurden.

10. Bei Verkäufen ab Lagerbestand kann die Rechnung die schriftliche Bestätigung ersetzen.

Artikel 4. Informationspflicht

1. Auf erste Anfrage des Nutzers ist der Käufer verpflichtet, dem Nutzer alle für den Vertrag relevanten Informationen mitzuteilen, wie beispielsweise die korrekte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und den Namen, unter dem der Käufer bei den zuständigen Steuerbehörden registriert ist.

Artikel 5. Muster, Modelle und Beispiele

2. Hat der Nutzer ein Modell, eine Probe oder ein Beispiel gezeigt oder zur Verfügung gestellt, wird davon ausgegangen, dass dies nur als Hinweis gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde: Die Eigenschaften der zu liefernden Waren können von der Probe, dem Modell oder dem Beispiel abweichen, es sei denn Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ware gemäß dem gezeigten oder bereitgestellten Muster, Modell oder Muster geliefert wird.

Artikel 6. Lieferung

1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Lager des Nutzers (in Oudkarspel, Niederlande) der Ort der Lieferung. Sofern als Lieferbedingung einer der „Incoterms“ vereinbart wurde, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Incoterms.

2. Wenn die Ware nicht frachtfrei verkauft wurde, trägt der Käufer die Gefahr für die Ware während des Transports ab dem Zeitpunkt, an dem die Ware das Unternehmen/Lager des Verwenders verlassen hat. Die Wahl der Fracht/Verladung, des Transportmittels und des Spediteurs/Frachtführers steht dem Nutzer frei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Ware in dem Moment abzunehmen, in dem sie ihm übergeben wird oder in dem Moment, in dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird. Mit der Lieferung geht die Gefahr auf den Käufer über, es sei denn, dass der Gefahrübergang bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgrund der Vereinbarung oder des Gesetzes erfolgt ist.

4. Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung oder stellt er die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht zur Verfügung, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall schuldet der Käufer auch alle zusätzlichen Kosten, darunter in jedem Fall auch die Lagerkosten.

5. Der Nutzer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter zu bedienen.

Artikel 7. Lieferzeit

1. Die vom Nutzer angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn er alle erforderlichen Informationen erhalten hat.

2. Vom Nutzer angegebene Lieferzeiten sind immer ungefähre Angaben und keine verbindlichen Fristen.

3. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss der Käufer den Benutzer daher in Verzug setzen und ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen setzen. Jede Inverzugsetzung des Käufers muss schriftlich erfolgen.

Artikel 8. Teillieferungen

1. Der Nutzer ist berechtigt, verkaufte Waren in Teilen zu liefern.

2. Wird die Ware in Teilen geliefert, ist der Verwender berechtigt, jeden Teil separat in Rechnung zu stellen.

Artikel 9. Technische Anforderungen usw.

1. Wenn die in Spanien zu liefernden Waren außerhalb Spaniens verwendet werden sollen, ist der Benutzer nicht dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die zu liefernden Waren den technischen Anforderungen, Standards und/oder Vorschriften entsprechen, die in den Gesetzen oder Vorschriften des Landes festgelegt sind wofür die Ware verwendet werden soll. Dies gilt nicht, wenn bei Vertragsschluss die Verwendung im Ausland vereinbart wurde und der Käufer alle erforderlichen Daten und Spezifikationen übermittelt hat.

2. Wenn der Käufer technische Anforderungen an die gelieferte Ware stellt, die von den in Spanien normalerweise geltenden Anforderungen abweichen, ist der Verwender nur dann daran gebunden, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben.

 

Artikel 10. Auflösung des Vertrags

Der Nutzer ist berechtigt, den Vertrag auszusetzen oder – ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention – den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn:

– nach Vertragsschluss dem Nutzer Umstände bekannt werden, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und/oder

– der Nutzer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom Käufer die Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung verlangt hat und diese Sicherheit trotz einer einstweiligen Verfügung nicht geleistet wird oder nicht ausreicht und/oder

– es treten Umstände in Bezug auf Personen und/oder Materialien ein, die der Nutzer bei der Ausführung des Vertrags verwendet oder verwenden möchte, und die derart sind, dass die Ausführung des Vertrags unmöglich oder so problematisch und/oder unverhältnismäßig teuer wird, dass dies der Fall ist die Einhaltung der Vereinbarung nicht mehr zumutbar ist und/oder

– Der Käufer verliert das Recht, über sein Vermögen frei zu verfügen, beispielsweise durch Liquidation, (Antrag auf) Zahlungsaufschub, Konkurs oder Pfändung und/oder

– andere Umstände eintreten, die derart sind, dass dem Nutzer die Aufrechterhaltung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.

Macht der Nutzer von seinem Recht Gebrauch, den Vertrag aufzulösen, werden die Ansprüche des Nutzers gegenüber dem Käufer sofort fällig. Das Recht des Nutzers, Schadensersatz zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

Artikel 11. Recht auf Aussetzung

1. Wenn und solange der Käufer einer Verpflichtung, die sich für ihn aus dem mit dem Nutzer geschlossenen Vertrag oder einem damit zusammenhängenden Vertrag ergibt, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist der Nutzer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem aufzuschieben Vereinbarung.

2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag auszusetzen.

Artikel 12a. Eigentumsvorbehalt für Käufer mit Sitz in Spanien

1. Alle vom Nutzer gelieferten Waren bleiben Eigentum des Nutzers, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus allen mit dem Nutzer geschlossenen Verträgen erfüllt hat.

2. Vom Nutzer gelieferte Waren, die gemäß Absatz 1 dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, dürfen nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterverkauft, jedoch niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.

3. Wenn der Käufer aus den vom Verwender gelieferten Waren, die einem Eigentumsvorbehalt unterliegen, neue Waren formt, handelt der Käufer bei dieser Bildung nach den Anweisungen des Verwenders und verwahrt die Sache(n) für den Verwender. Der Käufer wird erst dann Eigentümer der Ware, wenn der Eigentumsvorbehalt durch Tilgung sämtlicher Forderungen des Verwenders erlischt.

4. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder sonst wie zu belasten.

5. In allen Fällen, in denen der Nutzer seine Eigentumsvorbehaltsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer dem Nutzer oder einem von ihm zu benennenden Dritten vorab bedingungslos und unwiderruflich die Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Nutzers befindet und diese Güter mitzunehmen.

6. Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, ist der Käufer verpflichtet, den Verwender hierüber unverzüglich mündlich und schriftlich zu benachrichtigen.

7. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die betreffende Versicherungspolice auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme bereitzuhalten. Für Schäden an von ihm gelieferten Gegenständen, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, hat der Nutzer Anspruch auf Schadensersatz. Der Käufer leistet hierzu jede erforderliche Mitwirkung.

Artikel 12b. Eigentumsvorbehalt für Käufer mit Sitz außerhalb Spaniens

1. Für Käufer mit Sitz in Deutschland vereinbaren die Parteien gesondert einen Eigentumsvorbehalt.

 

Artikel 13. Mängel; Beschwerdefristen

1. Der Käufer hat die gekaufte Ware unverzüglich nach Lieferung (spätestens jedoch 24 Stunden danach) zu untersuchen (oder prüfen zu lassen). Dabei prüft der Käufer, ob die gelieferte Ware dem Vertrag entspricht, nämlich: ob die richtige Ware geliefert wurde; ob die gelieferte Ware mengenmäßig (z. B. Menge und Anzahl) mit dem übereinstimmt, was vereinbart wurde; ob die gelieferten Waren den vereinbarten Qualitätsanforderungen entsprechen oder, falls diese nicht vorhanden sind, den Anforderungen, die für den normalen Gebrauch und/oder kommerzielle Zwecke gestellt werden können.

2. Etwaige Mängel hat der Käufer dem Nutzer unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung) mitzuteilen. Die Anzeige hat schriftlich unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels zu erfolgen. Dem Nutzer ist Gelegenheit zu geben, die Beschwerde vor Ort zu prüfen.

3. Wenn der Käufer die gelieferte Ware nicht unverzüglich untersucht und/oder den Benutzer nicht unverzüglich über die festgestellten Mängel informiert und/oder dem Benutzer keine Gelegenheit zur Untersuchung der Beanstandung gibt, verliert der Käufer seine Rechte hinsichtlich der festgestellten Mängel.

4. Stehen dem Käufer Rechte wegen Mängeln zu, hat der Nutzer die Wahl zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Zahlung einer anderweitigen Entschädigung. Im Falle eines Ersatzes oder der Zahlung einer alternativen Entschädigung muss der Käufer die mangelhafte Ware an den Benutzer zurücksenden, es sei denn, der Benutzer verzichtet ausdrücklich auf dieses Recht.

5. Auch wenn der Käufer rechtzeitig reklamiert, bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung und Abnahme der getätigten Bestellungen bestehen.

6. Kosten aufgrund unberechtigter oder verspäteter Reklamationen des Käufers gehen zu Lasten des Käufers.

7. Eine Warenrückgabe an den Nutzer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich.

Artikel 14. Garantie

1. Der Verwender gewährleistet nur, dass die von ihm gelieferten Waren die Eigenschaften haben, die für den normalen Gebrauch derselben erforderlich sind, sowie die Eigenschaften, die für eine besondere Verwendung erforderlich sind, sofern diese besondere Verwendung in der schriftlichen Vereinbarung mit dem Verwender ausdrücklich festgelegt ist.

2. Die Garantie gemäß Artikel 14.1 gilt nicht, wenn die Waren, auf die sich die Garantie bezieht:

– nicht ordnungsgemäss verwendet werden oder werden oder missbräuchlich verwendet werden und/oder

– Bedienungsanleitungen nicht beachtet wurden und/oder

– unsachgemäße Reparaturen durchgeführt wurden und/oder

– Änderungen vorgenommen wurden und/oder (Serien-)Nummern oder Stempel beschädigt oder entfernt wurden.

3. Erfolgt eine Gewährleistung durch den Nutzer, so beträgt die Gewährleistungsfrist die Anzahl der Monate, die der Hersteller oder Lieferant des Nutzers gewährleistet hat, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, jedoch nicht länger als die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

4. Bezieht sich die vom Nutzer gewährte Garantie auf Waren und/oder Dienstleistungen, die sich außerhalb der Niederlande befinden, haftet der Nutzer nur für die Reparatur- oder Ersatzkosten bis zu einem Höchstbetrag, der bei einer Durchführung in den Niederlanden angefallen wäre .

5. Macht der Käufer eine Garantie für bestimmte vom Nutzer gelieferte Waren geltend, kann diese vom Käufer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Nutzers an den Nutzer zurückgegeben werden.

6. Wenn Waren unter Berücksichtigung von Artikel 14.5 zurückgegeben werden, muss ihnen eine Kopie der Originalrechnung, die der Benutzer dem Käufer ausgestellt hat, zusammen mit einem etwaigen begleitenden, vollständig spezifizierten Garantiezertifikat und einer klaren Beschreibung der Reklamation beigefügt sein.

Artikel 15. Preis/Preiserhöhung

1. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die vom Nutzer angegebenen Preise: in Euro (€), exklusive Mehrwertsteuer, auf Basis der Mindestmengen des Nutzers, exklusive Transportkosten und ab Werk.

2. Der Verwender ist berechtigt, den Preis zu erhöhen, wenn zwischen dem Vertragsdatum und dem Lieferdatum mindestens drei Monate vergangen sind und ohne Zustimmung des Käufers Preisänderungen in Bezug auf Rohstoffe, Währungen und/oder Löhne oder andere Umstände eingetreten sind berechtigt, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen.

3. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des im Vertrag vereinbarten Preises, hat der Käufer das Recht, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung aufzulösen.

Artikel 16. Sicherheit

1. Der Nutzer ist berechtigt, vom Käufer eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen, einschließlich der Zahlung von Anzahlungen des Käufers, zu verlangen, bevor er liefert oder mit weiteren Lieferungen fortfährt oder eine andere Verpflichtung aus dem Vertrag weiterhin erfüllt.

2. Bei begründeten Zweifeln des Verwenders an der Zahlungsfähigkeit des Käufers ist der Verwender berechtigt, die Lieferung aufzuschieben.

Artikel 17. Verpackung

1. Der Käufer ist verpflichtet, geliehene Verpackungen auf eigene Kosten innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Lieferung leer und unbeschädigt an die Adresse des Nutzers zurückzusenden. Kommt der Käufer seinen Verpackungspflichten nicht nach, so gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu seinen Lasten. Zu diesen Kosten zählen die Kosten, die sich aus einer verspäteten Rückgabe ergeben, sowie die Kosten für Ersatz, Reparatur oder Reinigung.

2. Gibt der Käufer die Leihverpackung nach Mahnung nicht innerhalb der dort genannten Frist zurück, ist der Nutzer zum Ersatz der Leihverpackung und zur Berechnung der hierfür anfallenden Kosten berechtigt, sofern der Nutzer dies in seiner Mahnung angekündigt hat.

Artikel 18. Zahlung

1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung durch den Käufer entweder netto per Nachnahme oder durch Einzahlung oder Überweisung auf ein vom Nutzer angegebenes Bank- oder Girokonto in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt wurde, je nach Wahl des Nutzers innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum.

2. Nach Ablauf von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum gerät der Käufer von Rechts wegen in Verzug; Ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer in Verzug gerät, schuldet er Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf den fälligen Betrag, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher; in diesem Fall gilt der gesetzliche Zinssatz. Die Zinsen werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des Käufers bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Betrags berechnet.

3. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses oder einer Zahlungseinstellung oder eines sonstigen Verlusts der freien Verfügungsmacht des Käufers werden die Ansprüche des Nutzers und die Verpflichtungen des Käufers gegenüber dem Nutzer sofort fällig.

4. Die Zahlung erfolgt ohne Abzug. Der Käufer hat niemals Anspruch auf Aufrechnung oder Aussetzung. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung führen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung.

5. Vom Käufer geleistete Zahlungen werden stets in erster Linie zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und in zweiter Linie zur Begleichung der ältesten fälligen und zahlbaren Rechnungen verwendet.

6. Der Nutzer ist jederzeit berechtigt, von seinem Aufrechnungsrecht Gebrauch zu machen.

Artikel 19. Inkassokosten

1. Befindet sich der Käufer mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen in Verzug, gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die zur Erlangung der Zahlung anfallen, zu Lasten des Käufers. In jedem Fall schuldet der Käufer:

15 % für die ersten 3.000,00 €, 10 % für die Selbstbeteiligung bis 6.000,00 €, 8 % für die Selbstbeteiligung bis 15.000,00 €, 5 % für die Selbstbeteiligung bis 60.000,00 € und 3 % für jede weitere Selbstbeteiligung.

2. Weist der Nutzer nach, dass ihm höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise erforderlich waren, sind auch diese erstattungsfähig.

Artikel 20. Haftung

Die gesetzliche Haftung des Nutzers ist wie folgt beschränkt:

1. Der Nutzer haftet niemals für indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und/oder entgangene Geschäfte sowie Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation.

2. Der Nutzer haftet niemals für Schäden, die dadurch entstehen oder entstanden sind, dass der Käufer falsche oder unvollständige Informationen bereitgestellt hat.

3. Die Haftung des Nutzers ist zudem auf die Höhe der im Einzelfall zu leistenden Leistung des Versicherers des Nutzers beschränkt.

4. Sollte die Versicherung in jedem Fall keinen Versicherungsschutz bieten oder nicht zahlen und der Nutzer dafür haftbar ist, ist die Haftung des Nutzers auf den Rechnungswert der Transaktion, jedenfalls jedoch auf den Rechnungswert des betreffenden Teils der Transaktion, beschränkt worauf sich die Haftung bezieht.

5. Die Haftungsbeschränkungen in diesem Artikel gelten im gesetzlich zulässigen Umfang auch für Schäden, die der Nutzer oder seine Untergebenen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.

6. Die Haftungsbeschränkungen dieses Artikels gelten auch für Ansprüche, die der Käufer aus anderen Gründen, beispielsweise aufgrund einer rechtswidrigen Handlung, geltend macht.

7. Wenn der Käufer die vom Verwender gelieferten Waren weiterverkauft, ist er verpflichtet, in seinen Kaufverträgen eine etwaige Haftung des Verwenders (z. B. aus Produkthaftung) auszuschließen. Unterlässt der Käufer dies, schuldet er dem Nutzer Ersatz für den daraus entstehenden Schaden.

Artikel 21. Höhere Gewalt

1. Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich zu den Bestimmungen des Gesetzes und der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang alle äußeren, vorhersehbaren oder unvorhergesehenen Ursachen verstanden, die außerhalb der Kontrolle des Nutzers liegen und den Nutzer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern. einschließlich Streiks im Unternehmen des Benutzers oder bei Drittunternehmen.

2. Im Falle höherer Gewalt werden die Liefer- und sonstigen Verpflichtungen des Nutzers ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch den Nutzer aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als 2 Monate andauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz besteht.

3. Hat der Verwender zu Beginn des Ereignisses höherer Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, ist er berechtigt, den bereits gelieferten Teil oder den separat lieferbaren Teil in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist dazu verpflichtet Bezahlen Sie diese Rechnung, als wäre es ein separater Vertrag.

Artikel 22. Verjährungsfrist

1. Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist beiderseits ein Jahr.

Artikel 23. Beweis

1. Für die Bestimmung des Umfangs der Zahlungsverpflichtungen des Käufers sind die Verwaltungsdaten des Nutzers maßgeblich, sofern der Käufer nicht anhand objektiver Kriterien den Gegenbeweis erbringt.

2. Die in der Rechnung oder im Frachtbrief angegebenen Mengen, Maße und Gewichte gelten zwischen Verwender und Käufer als korrekt, sofern der Käufer nicht anhand objektiver Kriterien das Gegenteil beweist.

Artikel 24. Beilegung von Streitigkeiten / anwendbares Recht

1. Für die Entscheidung von Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz des Nutzers zuständige Gericht zuständig. Der Nutzer hat jedoch das Recht, die Gegenpartei vor dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht zu verklagen.

2. Für alle Verträge zwischen Nutzer und Käufer gilt das Recht der Niederlande. Das Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 25. Änderung und Standort der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Es gilt stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Artikel 26. Sonstige Bestimmungen

1. Im Falle von Unklarheiten oder Unstimmigkeiten hat die englische Übersetzung Vorrang vor anderen Übersetzungen. Dies gilt nicht für etwaige ergänzende Regelungen zum Eigentumsvorbehalt in den jeweiligen Übersetzungen.